
Bild: Beispiel eines kleinen Bebauungsplanes aus der Singener Südstadt ("Siebenbürgenstraße")
Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Die Bauleitpläne sind den übergeordneten Planungen des Landes und des Bundes anzupassen. Die Bebauungspläne wiederum sind aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.
Die Bauleitplanung wird in zwei Stufen vollzogen:
Der Bebauungsplan ist – anders als der Flächennutzunsplan (FNP) - eine von der Gemeinde als Satzung beschlossene allgemeinverbindliche Vorschrift. Alle Bürger und Behörden müssen den Bebauungsplan als Rechtsnorm beachten.
Ein Bebauungsplan besteht aus einem Planteil und einem z.T. sehr umfangreichen Textteil (Bebauungsvorschriften, Örtliche Bebauungsvorschriften, Begründung, Umweltbericht etc.).
Wurden von der Gemeinde städtebauliche Entwicklungskonzepte oder sonstige städtebauliche Planungen beschlossen, so sind diese gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Die Bebauungspläne können bei der Abteilung Stadtplanung und der Abteilung Baurecht eingesehen werden.
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Planungsinstrumente |
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| Stadtentwicklungsplan Maßstab 1:10000 bis 1:20000 |
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| Flächennutzungsplan (FNP) Maßstab 1:10000 bis 1:15000 |
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| Rahmenplan Maßstab 1:2000 bis 1:2500 |
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| Bebauungsplan Maßstab 1:500 bis 1:1000 |
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