Bebauungspläne und Örtliche Bauvorschriften sind von der Gemeinde als Satzung beschlossene allgemeinverbindliche Vorschriften ("Ortsgesetz"). Bebauungspläne enthalten gemäß Baugesetzbuch (BauGB) für ein Teilgebiet der Gemeinde rechtsverbindliche Festsetzungen vor allem zur Art und zum Maß der zulässigen Nutzung, zur Bauweise, zu Pflanzungen etc..
Inhalt der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung (LBO) sind vor allem gestalterische Vorgaben (Dachform, Dachneigung, Grundstücksgestaltung, Werbeanlagen etc.).
Rechtskräftige Bebauungspläne und Örtliche Bauvorschriften können bei der Abteilung Stadtplanung und der Abteilung Baurecht eingesehen werden.
Ansprechpartnerin | Tel. +49 (0)7731 |
| Zimmer |
|---|---|---|---|
| Simone Widmann | 85-342 | simone.widmann@singen.de | DAS 2 - 1. OG Zimmer 117 |
Die zum Teil sehr alten analogen Bebauungspläne wurden inzwischen digital aufbereitet und in das städtische Geographische Informationssystem (GIS) überführt. Wir streben nach einer internen Testphase an, diese Informationen auch online anzubieten. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Satzungsbestandteile im pdf-Format per Mail zur Verfügung gestellt werden.