- Sachgebiet der Abteilung Verwaltung & Liegenschaften
Stadt Singen fördert beim Bauen besonders Familien
Singen unterstützt junge Familien bei der Realisierung ihres Traums von den eigenen vier Wänden. Der Gemeinderat folgte dabei dem Vorschlag der Verwaltung, Familien mit Kindern eine spezielle Förderung im Rahmen des Erbbaus anzubieten. Auf städtischen Baugrundstücken wird es Familien bis zu einer bestimmten Einkommenshöchstgrenze nunmehr ermöglicht, ihr Eigenheim mit einem sehr reduzierten Erbbauzins zu errichten.
Vor allem Familien mit Kindern sind es, die beim Hausbau trotz derzeit noch moderaten Kreditzinsen vor fast unüberwindlichen finanziellen Herausforderungen stehen. Die Folge ist, dass diese oftmals auf eine Realisierung verzichten oder ins Umland ziehen. Oberbürgermeister Oliver Ehret war es daher klar, dass es im Interesse Singens liegt, eine Förderung anzubieten. Nur so können junge Familien angesiedelt oder in der Stadt gehalten werden, was Voraussetzung für eine gesunde Bevölkerungsstruktur in der Stadt ist.
Daher greift die Stadt auf ein immer noch oft verkanntes, aber seit fast 100 Jahren existierendes rechtliches Instrument zur Familienförderung zurück: das Erbbaurecht. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass beim Hausbau die Kosten für das erforderliche Grundstück einen großen Anteil der Gesamtkosten ausmachen. Statistiken belegen, dass etwa in Ballungsgebieten der Grundstücksanteil an den Gesamtfinanzierungskosten einer Baumaßnahme durchaus die 50-Prozent-Marke überschreiten kann. Aber auch in den hiesigen Regionen sind immerhin 30 Prozent schnell erreicht.
Mit der Vergabe des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts entfallen für den Bauherren die Kaufkosten für den Erwerb des Grundstücks, damit verbunden natürlich auch die anteiligen Finanzierungskosten.
Mit dem Erbbaurecht bezahlt der Erbbauberechtigte lediglich einen jährlichen Erbbauzins in bestimmter Höhe – quasi eine Miete für das Grundstück.
Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt.
Das Erbbaurecht wird allen Bauwilligen zur Verfügung gestellt. Für Familien mit Kindern gibt es eine weitere Förderung, die abhängig von der Kinderzahl den Erbbauzins weiter vermindert. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, das Baugrundstück zu kaufen.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, die die Förderbedingungen erfüllt, zahlt für ein Grundstück mit 350 Quadratmeter und einem angenommenen Bodenrichtwert von 270 Euro, während der Förderdauer einen monatlichen Erbbauzins von lediglich 157,50 Euro. Nach Ablauf der Förderdauer oder Wegfall der Fördervoraussetzungen würde der Erbbauzins nach aktuellen Daten immer noch nur rund 315 Euro im Monat betragen.
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Infoblatt zum Erbbau und Familienförderung
Lesetipps und nützliche Links zum Erbbau und Familienförderung
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