Kindertageseinrichtungen

Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft

Der Gemeinderat hat die Höhe der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft wie folgt festgelegt.

Monatliche Benutzungsgebühren 2) und Verpflegungsgebühren 2) für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2011 (in Euro pro Monat):

 

Betreuungsangebote 1)Betreuung für Kinder
ab 3 Jahre
im Kindergarten
Betreuung für Kleinkinder
(unter 3 Jahre)
im Kindergarten
Betreuung für Kleinkinder
(unter 3 Jahre)
in Krippengruppe
  1. Kind 3) 2. Kind 3) 1. Kind 3) 2. Kind 3) 1. Kind 3) 2. Kind 3)
Regelgruppe 96,00 52,00        
Durchgängige Betreuungszeit
6 Std.
102,00 56,00 182,00 91,00 204,00 122,00
Durchgängige Betreuungszeit
7 Std. - 7,5 Std. 4)
119,00 66,00 212,00 106,00 238,00 143,00
Durchgängige Betreuungszeit
8 Std. 4)
136,00 75,00 242,00 121,00 272,00 162,00
Durchgängige Betreuungszeit
9 Std. 4)
153,00 85,00 272,00 137,00 306,00 183,00
Durchgängige Betreuungszeit 10 Std. 4) 170,00 93,00 303,00 152,00 340,00 203,00
Verpflegungsgebühr 77,00 77,00 77,00 77,00 77,00 77,00
Einzelbetreuungsstunde 5,00 5,50 6,50 6,50 7,00 7,00
Einzelmittagessen 4,20 4,20 4,20 4,20 4,20 4,20

 

  1. Es können nicht alle Betreuungsangebote in allen Einrichtungen angeboten werden.
     
  2. Die Benutzungs- und Verpflegungsgebühren werden für 11 Monate im Kindergartenjahr erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.  
     
  3. Besuchen Geschwisterkinder aus einer Familie gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, gilt für das 2. Kind die ermäßigte Gebühr. Das 3. und jedes weitere Geschwisterkind in einer städtischen Kindertageseinrichtung ist gebührenfrei. Die Rangfolge richtet sich absteigend nach dem Alter.
     
  4. Ganztägige Gruppen mit warmen Mahlzeiten und Schlafmöglichkeiten


  • Logo der inCITI Singen GmbH
  • Logo der Thüga Energie GmbH
  • Logo der Sparkasse Singen-Radolfzell
  • Logo des Singener Wochenblatts
  • Logo Vier Länder Region Bodensee