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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Singen zum geplanten Adressbuch
 
 
 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Singen

Die Stadtverwaltung Singen beabsichtigt, dem Verwaltungs-Verlag München zum Zwecke der Herausgabe eines Einwohnerbuches auf Grund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften aller über 18 Jahre alten Einwohner zu übermitteln.

Gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene dies verlangt oder soweit eine Auskunftssperre besteht.

Die Einwohner, die eine Veröffentlichung ihrer Daten im Adressbuch nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens 20. Oktober 2010 dem

Bürgerzentrum

Standes-Einwohner- und Ausländerwesen

Marktpassage

August-Ruf-Straße 13

78224 Singen

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Telefon 85-600 oder 85-601

mitzuteilen.

Dies ist nicht erforderlich, wenn eine entsprechende Mitteilung bereits in früheren Jahren abgegeben worden ist. Die Daten werden im Adressbuch so lange nicht veröffentlicht, bis die Übermittlungssperre von dem Betroffenen widerrufen wird.

Singen, den 28. Juli 2010

 

gez. Oliver Ehret
Oberbürgermeister der Stadt Singen


 
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