Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Singen
Die Stadtverwaltung Singen beabsichtigt, dem Verwaltungs-Verlag München zum Zwecke der Herausgabe eines Einwohnerbuches auf Grund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften aller über 18 Jahre alten Einwohner zu übermitteln.
Gemäß § 34 Absatz 4 Meldegesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene dies verlangt oder soweit eine Auskunftssperre besteht.
Die Einwohner, die eine Veröffentlichung ihrer Daten im Adressbuch nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens 20. Oktober 2010 dem
Bürgerzentrum
Standes-Einwohner- und Ausländerwesen
Marktpassage
August-Ruf-Straße 13
78224 Singen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Telefon 85-600 oder 85-601
mitzuteilen.
Dies ist nicht erforderlich, wenn eine entsprechende Mitteilung bereits in früheren Jahren abgegeben worden ist. Die Daten werden im Adressbuch so lange nicht veröffentlicht, bis die Übermittlungssperre von dem Betroffenen widerrufen wird.
Singen, den 28. Juli 2010
gez. Oliver Ehret Oberbürgermeister der Stadt Singen |